Gesetzliches zu Cannabis
Der Konsum von Cannabispflanzen mit einem THC-Gehalt über einem Prozent ist in der Schweiz strafbar. Wer bei Konsum oder Besitz von Mengen bis zu zehn Gramm erwischt wird, muss zwar nicht mit einer Anzeige, jedoch mit einer Ordnungsbusse rechnen. Bei einer Menge über zehn Gramm wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Wird im Rahmen dieses Verfahrens klar, dass Jugendliche intensiv oder seit längerer Zeit Cannabis konsumieren, klärt die Jugendanwaltschaft im Gespräch mit den Jugendlichen und den Eltern ab, weshalb Cannabis konsumiert wird, ob ein Suchtverhalten vorliegt und ob sich negative Auswirkungen dieses Suchtverhaltens zeigen. Die Jugendanwaltschaft kann zusätzlich zur festgelegten Strafe eine Schutzmassnahme anordnen. Dazu gehören etwa Aufsicht oder persönliche Betreuung wie ein sozialpädagogischer Familieneinsatz oder eine Tagesstruktur, aber auch ambulante Behandlungen wie Psychotherapien oder stationäre Massnahmen wie Klinikaufenthalte.
Die Anwendung der bestehenden Gesetze wird in verschiedenen Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Im Schweizer Parlament sind diverse Initiativen und Motionen hängig. In einzelnen Schweizer Städten sind Pilotversuche angelaufen.