Rechtliches zu Digitalen Medien

Vertragsabschlüsse

Die Parteien, die einen kostenrelevanten Vertrag im Internet abschliessen, müssen volljährig sein. Jugendliche brauchen dazu die Zustimmung der Eltern. Sie können jedoch selbstständig Verträge im Internet abschliessen, wenn diese entweder gratis sind oder mit dem Sackgeld bezahlt werden können. Verträge im Internet basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die immer durchgelesen werden sollten.

Datenschutz

Der Datenschutz soll die Privatsphäre umfassend schützen und gilt als Grundrecht. Durch seine schwer kontrollierbare Struktur bedroht das Internet den Datenschutz massiv. Alle persönlichen Daten, die ins Internet gelangen, sind für die einzelne Nutzerin und den einzelnen Nutzer nicht kontrollierbar. Kinder und Jugendliche sollten verinnerlichen, ihre Beiträge auf sozialen Medien und in Diskussionsforen vor dem Posten genau zu überdenken und auch ihr Surfverhalten bewusst zu kontrollieren, da es bei Providern abgespeichert und an Dritte zu Werbezwecken weiterverkauft wird. Sie können zum Beispiel von Anbieterinnen und Anbietern verlangen, Beiträge zu löschen, oder in Internet-Browsern anonymisierte Einstellungen vornehmen. Es sollten möglichst wenig persönliche Details im Internet verbreitet werden.

Persönlichkeitsschutz

Im Internet können das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Schutz der Ehre oder das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt werden. Kollegen, Freunde und Eltern dürfen Fotos oder Videos von Jugendlichen nur dann auf digitalen Kanälen posten, wenn diese ihre Einwilligung dazu geben. Ausnahmen können explizite Partybilder oder Bilder im öffentlichen Raum sein.

Pornografie und Sexting

Während Schweizer Anbieterinnen und Anbieter von pornografischen Seiten verpflichtet sind, technische Lösungen einzusetzen, welche die Volljährigkeit von Personen überprüfen, gibt es bei den meisten ausländischen Seiten – wenn überhaupt – nur Warnhinweise. Auch Jugendliche selbst können wegen Erstellung und Verbreitung von (Kinder-)Pornografie rechtlich belangt werden. Wenn sie etwa Nacktfotos oder Filme von sexuellen Handlungen anderer Minderjähriger aufnehmen, dann produzieren sie verbotene Kinderpornografie. Jedoch bleiben Minderjährige über 16 Jahren straflos, wenn sie voneinander einvernehmlich pornografische aufnahmen herstellen, besitzen oder konsumieren.